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Alles Wissenswerte zur Kategorisierung von Objekten in Istrien
Planen Sie, Ihre Immobilie in Istrien zu vermieten? Erfahren Sie alles über den Kategorisierungsprozess an einem Ort. Von den erforderlichen Unterlagen und zuständigen Behörden bis hin zu speziellen Anweisungen für Nicht-Ansässige. Erleichtern Sie sich den Weg zum ersten Stern mit unserem detaillierten Leitfaden.
Patrik Butković
2/2/20262 min lesen


Wie Sie Ihr Mietobjekt kategorisieren - Schritt-für-Schritt-Anleitung
Wenn Sie planen, Ihre Wohnung, Ihr Haus oder Ihre Villa in Istrien zu vermieten, ist der erste und wichtigste Schritt die Einholung des Bescheids über die Genehmigung zur Erbringung von Beherbergungsdienstleistungen im Haushalt, besser bekannt als Kategorisierung.
Auch wenn der Prozess auf den ersten Blick kompliziert erscheinen mag, geht mit einer guten Vorbereitung der Unterlagen alles viel schneller. Hier ist eine kurze Übersicht über alles, was Sie wissen müssen.
Wo wird der Antrag gestellt?
Der Antrag wird bei der Verwaltungsabteilung für Tourismus in Ihrer Gespanschaft eingereicht, entsprechend dem Standort des Objekts. Wenn sich Ihr Objekt in der Gespanschaft Istrien befindet, reichen Sie die Unterlagen bei der zuständigen Außenstelle (Pula, Poreč, Umag, Rovinj, Pazin usw.) persönlich, per Post oder über das e-Građani-System ein.
Erforderliche Unterlagen
Um das Verfahren einzuleiten, müssen Sie folgende Dokumente vorbereiten:
Ausgefülltes Antragsformular (herunterladbar auf den Seiten der Gespanschaft Istrien).
Eigentumsnachweis (Grundbuchauszug – "vlastovnica", nicht älter als 6 Monate).
Nachweis über die Nutzbarkeit des Gebäudes (Nutzungsgenehmigung, Bescheid über den baulichen Zustand oder Bestätigung, dass das Gebäude vor dem 15. Februar 1968 erbaut wurde).
Kopie des Personalausweises (als Nachweis der EU/EWR-Staatsangehörigkeit).
Nachweis über die bezahlte Verwaltungsgebühr.
Wichtiger Hinweis: Wenn das Objekt mehrere Miteigentümer hat, benötigen Sie deren schriftliche, notariell beglaubigte Zustimmung.
Kosten und Gebühren
Während des Prozesses fallen einige Fixkosten an:
Verwaltungsgebühr: Der Betrag richtet sich nach den geltenden Tarifen (meist ca. 9 bis 10 EUR für die Ausstellung des Bescheids).
Standardisiertes Schild: Nach Erhalt des Bescheids sind Sie verpflichtet, ein offizielles Schild mit der Sterne-Kennzeichnung bei einem autorisierten Hersteller zu erwerben.
Was prüft die Kommission vor Ort?
Nachdem Sie einen ordnungsgemäßen Antrag gestellt haben, kommt eine Kommission vor Ort, um festzustellen, ob das Objekt die Mindestanforderungen für die gewünschte Kategorie (Anzahl der Sterne) erfüllt. Geprüft werden:
Fläche der Module: (Zimmer, Bäder, Wohnzimmer).
Ausstattung: (Installationen, Heizung/Kühlung, Bettwäsche, Handtücher, Küchenausstattung).
Sicherheit und Hygiene: (Erste-Hilfe-Kasten, Evakuierungsplan, ausgehängte Preisliste).
Was ist nach Erhalt des Bescheids zu tun?
Wenn Sie den Kategorisierungsbescheid erhalten haben, ist Ihre Arbeit noch nicht getan. Sie müssen:
Die TAN-Liste für die Anmeldung im eVisitor-System beim örtlichen Tourismusverband abholen.
Eine offizielle Preisliste und eine Hausordnung erstellen.
Sich beim Finanzamt anmelden, um die Pauschalsteuer und die Kurtaxe zu entrichten.
Besonderer Hinweis für Nicht-Ansässige: Da die Administration für ausländische Staatsbürger komplex sein kann, können Sie uns gerne in der Agentur Istria Partner kontaktieren. Wir geben Ihnen gerne vollständige Anweisungen und führen Sie durch den gesamten Prozess, damit Ihre Unterlagen einwandfrei sind und allen kroatischen Vorschriften entsprechen.
Benötigen Sie Hilfe bei der Vorbereitung des Objekts oder möchten Sie, dass wir uns um Ihre Gäste kümmern? Kontaktieren Sie uns in der Agentur Istria Partner unter der Nummer +385 98 962 6699 oder besuchen Sie uns auf unserer Website istriapartner.com. Wir sind hier, um Ihnen den Weg zur erfolgreichen Vermietung zu erleichtern!
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